„Krone“-Ombudsfrau

Kulanz bei Vertrag für Bezahlfernsehen

Ombudsfrau
23.04.2018 06:00

Probleme bei der Kündigung eines TV-Vertrags hatte ein Leser aus Oberösterreich. Die Ombudsfrau konnte in diesem Fall ein Entgegenkommen erreichen…

Vergangenes Jahr sollte Roland H. für seine Schwiegermutter deren Vertrag für Bezahlfernsehen kündigen. Aus Versehen gab der Oberösterreicher jedoch am Briefkuvert, mit dem er die Kündigung verschickte, die falsche Empfänger-Postleitzahl an. Weshalb der Brief, der nicht eingeschrieben aufgegeben wurde, nie beim TV-Anbieter ankam. Folglich wurde eine Vertragsauflösung mit Ende 2017 abgelehnt. „Nun soll meine Schwiegermama auch noch monatlich das Doppelte zahlen“, bat Herr H. schließlich die Ombudsfrau um Hilfe.

Sky zeigte sich auf Anfrage in diesem Fall kulant: Der Vertrag wird nun mit Ende 2018 aufgelöst. Bis dahin fällt jedoch nur die ursprüngliche, billigere Gebühr an.

Tipp der Ombudsfrau: Kündigungen am besten per Einschreiben verschicken - das spart einem oft so manchen Ärger!

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