„Krone“-Ombudsfrau

Winzer-Mitgliedschaft mit teuren Nachwehen

Ombudsfrau
24.04.2018 06:00

Zwölf Jahre nach ihrem Austritt aus einer Winzergenossenschaft wurde von einer Niederösterreicherin plötzlich eine Zahlung gefordert. Die Ombudsfrau konnte der Leserin helfen, nicht die gesamte Forderung begleichen zu müssen!

Martina M. beendete bereits 2004 ihre Mitgliedschaft bei einer Winzergenossenschaft. Trotzdem war die Sache für sie längst nicht abgeschlossen. Denn zwölf Jahre später sah sich die Niederösterreicherin plötzlich mit einer Forderung über 1800 Euro konfrontiert. Was war passiert? Aufgrund der wirtschaftlich angespannten Situation wurde 2006 die Auflösung der Genossenschaft beschlossen. Weil die Entscheidung über die Liquidation innerhalb von drei Jahren nach Ende von Frau M.s Mitgliedschaft gefallen ist, haftet sie laut Genossenschaftsgesetz anteilig für offene Schulden der Genossenschaft. Und die wurden nach einem 10-jährigen Auflösungsverfahren mit besagter Summe festgesetzt. „In all den Jahren habe ich aber nie eine Information erhalten“, bat die Leserin um Hilfe.

Die Ombudsfrau konnte letztlich beim zuständigen Anwalt eine Verringerung der Forderung auf 1000 Euro erreichen.

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