Datenschutzverordnung

Facebook: Eltern bestimmen, was Kinder preisgeben

Web
18.04.2018 11:39

Im Zuge der ab Ende Mai greifenden EU-Datenschutzverordnung will Facebook die Eltern von Nutzern unter 16 Jahren mitentscheiden lassen, ob ihre Kinder in dem sozialen Netzwerk Informationen wie Religionszugehörigkeit oder politische Ansichten preisgeben. Wie Facebook am Mittwoch ankündigte, sollen Eltern auch absegnen können, ob die Jugendlichen personalisierte Werbung auf Basis von Daten anderer Unternehmen angezeigt bekommen und ob sie Angaben zu ihrer sexuellen Orientierung machen. Das Mindestalter für die Nutzung von Facebook bleibt bei 13 Jahren.

Die Teenager können dafür nach ihren Eltern bei Facebook suchen, damit Facebook ihnen eine Anfrage zur Bestätigung der Profil-Einstellungen schicken kann. Alternativ können die Jugendlichen auch eine E-Mail-Adresse der Eltern angeben. Im Jahresverlauf will das Netzwerk zudem weltweit eine speziell an Teenager gerichtete Seite mit Datenschutzinformationen verfügbar machen. Facebook sehe damit seine Verpflichtungen ausreichend erfüllt.

Facebook bringt Gesichtserkennung zurück
Mit dem endgültigen Greifen der Datenschutzverordnung am 25. Mai wird Facebook auch in Europa nach Jahren die Gesichtserkennungs-Funktion zurückbringen, bei der Nutzer in Fotos automatisch markiert werden können. Facebook hatte die Gesichtserkennung in Europa zunächst im Sommer 2011 freigeschaltet, war dabei aber auf den Widerstand europäischer Datenschützer gestoßen. Der Konzern stoppte daher die Funktion und verpflichtete sich im Herbst 2012, die dabei erzeugten Daten wieder zu löschen.

Jetzt soll die Gesichtserkennung erst nach ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer eingeschaltet werden. Dass sie zurückkommen soll, hatte Facebook bereits im März angekündigt. Als Vorteil für die Nutzer führt Facebook an, dass sie benachrichtigt werden können, wenn jemand ohne ihr Wissen ein Foto von ihnen bei Facebook hochlädt.

Die Gesichtserkennung wird in Europa zunächst nur für Facebook verfügbar gemacht, nicht für den ebenfalls zum Konzern gehörenden Fotodienst Instagram und den Messenger WhatsApp. Für Nutzer im Alter unter 18 Jahren bleibt die Gesichtserkennung grundsätzlich ausgeschaltet.

EU-Datenschutzregeln sollen weltweit Anwendung finden
In den vergangenen Wochen hatte Facebook in Umsetzung der Datenschutzverordnung bereits unter anderem die Verwaltung und das Herunterladen von Daten vereinfacht. Jetzt wurde angekündigt, dass die Nutzer ausdrücklich gefragt werden, ob für sie Werbung auch auf Basis von Daten anderer Firmen personalisiert werden soll und ob sie in ihrem Facebook-Profil weiterhin Angaben zu politischen Ansichten, Religionszugehörigkeit oder Beziehungsstatus machen wollen.

Das soziale Netzwerk bekräftigte am Mittwoch auch, dass die von der Grundverordnung vorgeschriebenen Datenschutz-Werkzeuge für Nutzer weltweit verfügbar sein werden. Sie könnten aber etwas später oder in etwas abgewandelter Form eingeführt werden, hieß es.

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