Mitarbeiterbeteiligung

Warum Firmen ihre Gewinne teilen

Wirtschaft
14.04.2018 06:00

Die Voest hat eine. Die EVN, Erste Bank und Oberbank auch. Internorm und der Flughafen Wien ebenso: Mitarbeiterbeteiligungen sind bei großen Unternehmen mittlerweile oft Teil der Firmenkultur. Denn: Wer Mitarbeiter am Erfolg teilhaben lässt, stärkt sein Unternehmen. Anfang 2018 wurde der Zugang zudem steuerlich erleichtert. 

Modelle gibt es viele - von der direkten Gewinnausschüttung über GmbH-Anteile und stille Teilhaber bis hin zu Aktienpaketen. „Alle stärken die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen“, sagt Martin Kocher, Chef des Institutes für Höhere Studien (IHS).

Aber: „Das Modell muss so gewählt sein, dass es nahe an dem ist, was der Mitarbeiter tut.“ Ein Vertriebsmitarbeiter etwa spüre eine direkte Gewinnbeteiligung deutlich: Setzt er mehr um, steigt auch seine Prämie - dieses Wissen kann sich positiv auf die Produktivität auswirken. Anders wirkt der Anreiz für jemanden im Sekretariat: „Der Zusammenhang zwischen Leistung und Belohnung ist weiter weg“, so Kocher.

Dennoch verändere sich auch in diesem Fall der Blick auf den Betrieb: Der Fensterhersteller Internorm zum Beispiel schüttet ein Viertel des jährlichen Gewinnes an die gesamte Belegschaft aus. Die 1800 Mitarbeiter sollen dadurch das Gefühl bekommen, gemeinsam etwas erreicht zu haben.

„Sportvereine zeigen, wie das funktioniert: Wird die Verteilung des Erfolges von allen als fair empfunden, steigt die Leistung - und der Zusammenhalt wird stärker“, erklärt IHS-Chef Kocher. Der Nachteil bei Gewinnprämien: Rechtlich gesehen sind sie Teil des Lohns und müssen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber versteuert werden.

Voest-Mitarbeiter sind zweitgrößter Aktionär
Anders verhält es sich mit Kapitalbeteiligungen wie mit Aktien: Sie sind bis 3000 Euro pro Jahr steuerfrei. Bei der Voest sind 24.400 aktive und ehemalige Beschäftigte mit 14,5 Prozent der Stimmrechte der zweitgrößte Aktionär. Das Modell wurde 2000 im Zuge der Privatisierung des Stahlkonzerns entwickelt, um die Rechte der Mitarbeiter abzusichern. Die Voest-Stiftung war eine der ersten dieser Art - komplexe rechtliche Bedingungen hielten viele Unternehmen von ähnlichen Modellen ab. Seit 1. Jänner soll eine einfache Form der Mitarbeiterstiftung das ändern.

Statt 3000 Euro sind es hier Kapitalbeteiligungen bis zu maximal 4500 Euro pro Jahr, die steuerfrei an die Mitarbeiter vergeben werden können. Sie dürfen aber maximal zehn Prozent der Stimmrechte ausmachen. Ziel ist es, das Mitspracherecht der Arbeitnehmer zu stärken. Dazu hält die Stiftung die Aktien treuhändisch bis zum Ende des Dienstverhältnisses und übt ein einheitliches Stimmrecht aus. Die Wertpapiere müssen zudem verbilligt oder unentgeltlich an aktive oder ehemalige Mitarbeiter, ihre (Ehe-)Partner oder Kinder abgegeben werden.

Beteiligung erhöht Identifikation mit Unternehmen
Bei der Oberbank halten die Mitarbeiter 3,8 Prozent am Unternehmen, Ende 2017 wurden zehn Millionen Euro für die neue Form der Stiftung zurückgestellt. „Wir beteiligen unsere Mitarbeiter seit 1994“, sagt Generaldirektor Franz Gasselsberger. Das erhöhe die Identifikation und schaffe ein Standbein für die Altersvorsorge.

Letzteres kann, so Martin Kocher, gefährlich werden - und zwar, wenn der eigentliche Lohn gering und die Beteiligung dafür umso höher ist: „Baut man alles - auch die Pension - auf den Erfolg eines Unternehmens auf, steht man bei einer Insolvenz mit leeren Händen da.“ Grundsätzlich sei die Mitarbeiterbeteiligung aber etwas, das man weiter ausbauen sollte.

Teresa Spari, Kronen Zeitung

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