„Unerwarteter Ausgang“

247.436 Stimmen für Frauenvolksbegehren

Österreich
04.04.2018 11:58

Insgesamt 247.436 Unterstützungserklärungen wurden in den vergangenen Wochen für das Frauenvolksbegehren gesammelt. Die Organisatoren der Initiative zeigten sich am Mittwoch nach der offiziellen Einleitung des Volksbegehrens im Innenministerium von der bisherigen Zustimmung „überwältigt“.

„Unerwartet - aber nicht unverhofft - können wir nun knapp eine Viertelmillion Unterstützungserklärungen verbuchen“, erklärte Frauenvolksbegehren-Sprecher Christian Berger. Die Initiatoren bedankten sich bei ihren Unterstützern und betonten, dass es sich um eine „breite, plurale, überparteiliche Bewegung“ handle. Sechs von zehn Unterstützungserklärungen seien abseits der fünf großen Städte abgegeben worden.

Eintragungswoche muss festgelegt werden
Das Innenministerium muss nun innerhalb von drei Wochen die eigentliche Eintragungswoche für das Begehren festlegen. Die acht aufeinanderfolgenden Tage müssen so gewählt sein, dass das Volksbegehren frühestens acht Wochen nach der Verlautbarung startet und spätestens sechs Monate danach endet. Die bis zuletzt gesammelten Unterstützungserklärungen zählen zu den in der Eintragungswoche abgegebenen Unterschriften dazu.

Die Initiatoren des Frauenvolksbegehrens nennen als Wunschtermin für die Eintragungswoche Mitte Juni, also den frühestmöglichen Termin. „Nach den langwierigen, mühsamen Wahlgängen der letzten Zeit ist dies bestimmt auch im Interesse der österreichischen Bevölkerung. Eines unserer Ziele war immer, in den Nationalrat zu kommen, das haben wir erreicht. Dennoch zählt jede weitere Stimme, damit das Frauenvolksbegehren noch mehr politisches Gewicht und gesellschaftlichen Rückhalt bekommt“, so Berger.

Langer Forderungskatalog
Der Forderungskatalog des Frauenvolksbegehrens deckt die Bereiche Arbeit und Wirtschaft, Familie und Gesundheit sowie politische Teilhabe und Mitsprache ab. Zu den wichtigsten Punkten gehören die Gleichstellung bei Gehältern, die Einführung einer 30-Stunden-Woche, der Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln und die Koppelung der Klubförderung im Parlament an eine 50-prozentige Frauenquote.

Volksbegehren müssen ab 100.000 Unterschriften im Nationalrat behandelt werden. Danach landen sie meist ohne Folgen in der Schublade, denn sie sind nicht bindend. ÖVP und FPÖ haben sich zuletzt im Regierungsprogramm darauf verständigt, dass Volksbegehren mit mehr als 900.000 Unterschriften künftig einer bindenden Volksabstimmung unterzogen werden sollen.

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