Innenhof verdreckt
Tauben in Wohnhausanlage gelockt: Mieter gekündigt
Jahrelang hinweg fütterte eine Mieterin aus falscher Tierliebe Tauben. Mit dem Ergebnis, dass die Wohnhausanlage zunehmend verdreckte. Nicht nur die allgemeinen Bereiche waren betroffen, auch die Wohnungen anderer Mieter litten unter starker Verschmutzung. Dennoch ließ die Frau nicht ab – mit Konsequenzen.
Zweimal täglich fütterte die Tierliebhaberin die Tauben im Innenhof des Hauses. Zuletzt belief sich die Zahl der Vögel auf bis zu 50 Tiere, die schon in aller Früh laut gurrend auf ihr Futter warteten. Die anderen Bewohner empfanden nicht nur die Geräuschkulisse als störend, insbesondere der Taubenkot machte ihnen zu schaffen.
Zweimal erging eine schriftliche Aufforderung der Vermieterin an die Frau, ihr Verhalten zu ändern. Erst als die Kündigung ins Haus flatterte, stellte die Mieterin die tägliche Fütterung ein – allerdings sechs Monate zu spät. Vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) kämpfte die Taubenliebhaberin um ihre Wohnung und sah ihr Fehlverhalten weiterhin nicht ein.
OGH entschied zugunsten der Eigentümerin
Immerhin hatte diese ihre Mieterin mehrmals dazu aufgefordert, die Fütterung zu unterlassen. Auch sei eine langfristige Verhaltungsänderung aufgrund der Geschehnisse in der Vergangenheit „eher unwahrscheinlich“.
Kronen Zeitung
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