„Krone“-Ombudsfrau

Familie muss Fehler von Reiseveranstalter ausbaden

Ombudsfrau
14.03.2018 06:00

Für den Irrtum eines Reiseveranstalters muss eine Familie aus Niederösterreich büßen: Die Firma hatte einen Urlaub zu billig verkauft, forderte später einen Aufpreis von mehreren Tausend Euro. Laut Verbraucherschützern zu Unrecht. Doch statt nach einer kulanten Lösung zu suchen, hat man die Reise storniert!

Neun Tage Thailand Ende März für zwei Erwachsene und zwei Kinder um knapp 2000 Euro – „Ende Dezember fanden wir dieses ‚Schnäppchen‘-Angebot online und buchten“, schilderte Familie W. Völlig perplex waren die Leser, als ihnen zwei Wochen später vom Reiseveranstalter eröffnet wurde, dass der Preis wegen eines Eingabefehlers unrichtig sei. Da man das Angebot so nie machen wollte, handle es sich rechtlich um einen „Irrtum“, der den Kunden hätte auffallen müssen. Man sei berechtigt, den Preis anzupassen. Dann stellte man die Familie vor die Wahl: gratis Storno und 50 Euro Entschädigung pro Person oder eine Aufzahlung von 4847 (!) Euro.

Reiseveranstalter sah keinen Anlass für ein Entgegenkommen
„Der Irrtum wurde nicht rechtzeitig aufgeklärt, und es gibt immer wieder günstige Reisen nach Thailand, weshalb das Angebot realistisch erschien“, so Reinhold Schranz vom Europäischen Verbraucherzentrum Österreich. Er setzte sich vergeblich für die Niederösterreicher ein, die auch bis zu 1500 Euro aufgezahlt hätten. Letzte Woche kam dann die Stornobestätigung, von der Entschädigung ist darin aber keine Rede mehr!

Unsere Anfrage übergab DER Touristik an ihren österreichischen Anwalt. Laut diesem hätte der Fehler auffallen müssen, da der Reisepreis völlig unrealistisch sei. Trotz weiterer Nachfrage bei der Pressestelle blieb man knallhart: Man bedaure die Unstimmigkeiten sehr. Der Fall sei von der Rechtsabteilung mehrmals geprüft worden. Eine Aufzahlung in Kulanz sei nicht mehr möglich, da die komplette Buchung storniert wurde.

Auch wenn hier zwei Rechtsansichten aufeinandertreffen – übrig bleibt nun eine Familie mit Kindern, die ohne Urlaub dasteht. Für die Ombudsfrau ist das ein Beispiel von KundenUNFREUNDLICHKEIT, das seinesgleichen sucht!

 Ombudsfrau
Ombudsfrau
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele