Wegen „Lügen“-Posting

ORF klagt Strache und Facebook auf Unterlassung

Österreich
26.02.2018 17:06

Der ORF hat Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) wegen dessen Facebook-Posting, in dem er "ZiB 2"-Moderator Armin Wolf "Lügen" vorwarf, auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung geklagt. Die Klage richtet sich auch gegen Facebook selbst, erklärte ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz am Montag in einer schriftlichen Stellungnahme.

Mit dem Posting vom 13. Februar habe Strache "in der Verfälschung eines ORF-Werbe-Sujets" dem ORF unterstellt, "er verbreite in allen seinen Medien Fake News, Lügen und Propaganda", so Wrabetz. "Damit wurde im Zusammenhang mit einem ORF-Inserat ein ehrenrühriger und kreditschädigender Text hinzugefügt. Mit diesem Text wurde die journalistische Arbeit von 800 ORF-Journalistinnen und Journalisten im Fernsehen, Radio und Online diskreditiert", schreibt der Generaldirektor. Deswegen begehrt der ORF Unterlassung und behält sich in der Folge - "wegen der massiv persönlichkeitsverletzenden und wahrheitswidrigen Angriffe auf den ORF" - die Geltendmachung weiterer immaterieller Schadensersatzansprüche vor.

Dass sich die Klage auch gegen Facebook (mit Sitz in Irland) richtet, begründet der ORF-Chef damit, dass sich die Plattform bisher geweigert habe, einem entsprechend begründeten Löschungsantrag des ORF Folge zu leisten. Der Sender bringt diese Klagen zusätzlich zu jenen von Armin Wolf ein, "der in ganz besonderer persönlicher Weise in seinen Rechten verletzt wurde", wie Wrabetz schreibt. "Das Posting richtete sich darüber hinaus gegen den gesamten ORF und seine Journalistinnen und Journalisten, weswegen auch vom Unternehmen mit allen juristischen Mitteln vorgegangen wird."

FPÖ will Beschwerde wegen "ZiB1"-Beitrag einreichen
Zurückgewiesen wurden von Wrabetz zudem die Kritik von FPÖ-Mediensprecher Hans-Jörg Jenewein vom Sonntag. Dieser hatte in einer Aussendung erklärt, man werde den "ZiB1"-Bericht über das Volksbegehren "Don't Smoke" vom Samstag zum Gegenstand einer Beschwerde bei der Regulierungsbehörde machen. Jenewein wollte in der Berichterstattung über die Ankündigungen von Ex-Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) und Ex-ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner, das Volksbegehren unterschreiben zu wollen, einen Verstoß gegen das ORF-Gesetz (§4 Objektivitätsgebot) erkannt haben.

Der ORF weise diesen "weiteren Angriff eines FPÖ-Politikers aufs schärfste zurück", so Wrabetz: Der ORF habe - "wie die meisten wesentlichen Print- und Online-Medien des Landes" über dieses Faktum berichtet. "Es ist geradezu absurd, wenn seitens einer Regierungspartei gegen die bloße Nennung von Unterstützern eines Volksbegehrens, das sich gegen ein Regierungsvorhaben richtet, mit rechtlichen Mitteln vorgegangen wird", so der ORF-Generaldirektor. "Der ORF und seine Journalistinnen und Journalisten werden sich durch derartige Angriffe und Einschüchterungsversuche nicht unter Druck setzen lassen und unabhängig von den Interessen jedweder politischen Gruppierung auch in Zukunft ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen."

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