Urteil in Deutschland

Amazon-Suche darf Konkurrenzprodukte auflisten

Digital
16.02.2018 08:33

Suchen Verbraucher auf Amazon nach einem bestimmten Produkt, darf der Handelsriese ihnen auf der Trefferliste zusätzliche ähnliche Produkte anderer Hersteller anzeigen. Allerdings muss einem durchschnittlichen Konsumenten dabei etwa durch deutliche Herstellerbezeichnungen klarwerden, dass es sich um Konkurrenzprodukte handelt. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof am Donnerstag unter Berufung auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs entschieden

Amazon setzte sich damit in zwei markenrechtlichen Auseinandersetzungen vor dem Bundesgerichtshof weitgehend durch. Die Revision des österreichischen Herstellers von Matten zur Fußreflexzonenmassage, goFit Gesundheit GmbH, wies das Gericht in seinem Urteil am Donnerstag zurück. Mit dem zweiten Fall des Herstellers von wasserdichten Taschen und Behältern, Ortlieb, muss sich das Oberlandesgericht München erneut befassen. Beide unterhalten ein Vertriebssystem mit ausgewählten Partnern und wollen nicht auf Internetplattformen gehandelt werden.

Die österreichische Firma goFit wollte unterbinden, dass die Amazon-Suchmaschine bei der Eingabe durch Autovervollständigung zu Ergebnissen wie "goFit Gesundheitsmatte" kommt. Das fränkische Unternehmen Ortlieb sieht sich in seinen Markenrechten verletzt, weil Amazon bei einer Suche nach dem Markennamen eine Liste von Konkurrenzprodukten anbietet.

Im Fall goFit liege keine kennzeichenmäßige Verwendung durch Amazon vor, begründete der Senat die Entscheidung. Denn es sei zunächst für den Kunden nicht zu erkennen, von welchem Hersteller die angebotenen Produkte stammen. Ob goFit überhaupt ein Firmenkennzeichen nach dem Markenrecht sei, müsse daher nicht entschieden werden.

Im Fall Ortlieb habe das Oberlandesgericht nicht geprüft, ob die Kunden erkennen könnten, von welchen Herstellern die in der Amazon-Liste angebotenen Produkte stammen. Nur wenn sie das nicht könnten, wäre das Markenrecht verletzt. Ortliebs Chancen auf einen Erfolg beim Oberlandesgericht dürften gering sein. "Wir sind der Meinung, dass man das unterscheiden können müsste", sagte der Vorsitzende Richter.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

(Bild: krone.at)
(Bild: krone.at)
Kreuzworträtsel (Bild: krone.at)
(Bild: krone.at)



Kostenlose Spiele