Schöffen kontaktiert

Staatsanwaltschaft prüft Schritte gegen Ainedter

Österreich
11.01.2018 18:04

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) prüft rechtliche Schritte gegen den Anwalt von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Manfred Ainedter. Die noch während der Verhandlung am Mittwoch beantragte Protokollausfertigung habe dem Zweck gedient, ein Vorgehen zu prüfen, sagte am Donnerstag eine Sprecherin der Anklagebehörde. Bisher sei jedoch noch keine Anzeige eingebracht worden, erklärte sie.

Wie der "Kurier" indes in seiner Onlineausgabe ohne Quellenangabe berichtete, ist bei der Rechtsanwaltskammer bereits eine erste disziplinarrechtliche Anzeige gegen Ainedter eingegangen. Von wem diese stammt, wird in dem Bericht nicht erwähnt.

Der Präsident der Disziplinarkommission in der Kammer, der Rechtsanwalt Herbert Gartner, wird von der Zeitung folgendermaßen zitiert: "Es gibt interne Standesrichtlinien und die sehen vor, dass man bei der Kontaktaufnahme mit Zeugen und Schöffen eines vermeiden muss: den Anschein jeder Beeinflussung."

Rüge für Ainedter wegen "Smalltalk" mit Schöffen
Ainedter, der den angeklagten Ex-Finanzminister Grasser im Buwog-Prozess verteidigt, hatte am Mittwoch mit einer versuchten Kontaktaufnahme zu einigen Schöffen für gehörigen Wirbel gesorgt. Mehrere der Laienrichter gaben die Versuche, die der Anwalt lediglich als "Smalltalk" bezeichnete, gegenüber Richterin Hohenecker bekannt. Diese erteilte dem Strafverteidiger daraufhin zu Beginn des Prozesstages eine Rüge: "Auch Smalltalk ist nicht erlaubt", betonte die Richterin. Ainedter hatte die Schöffen angesprochen und ihnen zu verstehen gegeben, dass man über ihr Privatleben recherchiert habe.

Sektionschef: Verhalten fragwürdig
Der Sektionschef der Strafrechtssektion im Justizministerium, Christian Pilnacek, stuft das Verhalten Ainedters als fragwürdig ein. "Ich halte das Ganze für sehr wenig geschickt", so der Spitzenjurist am Donnerstag. Er denke zwar nicht, dass man bei Ainedter den Verdacht einer Straftat wie "Nötigung" habe, "aber möglicherweise doch ein Verhalten, das vor dem Hintergrund des Standesrechts zu überprüfen ist", sagte Pilnacek. Dafür wäre die Rechtsanwaltskammer Wien zuständig.

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